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   SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05   

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https://dejure.org/2006,15133
SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05 (https://dejure.org/2006,15133)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05 (https://dejure.org/2006,15133)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 13. März 2006 - S 12 AS 3741/05 (https://dejure.org/2006,15133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Sozialleistungen wegen mangelnder Mitwirkung des Leistungsempfängers; Leistungserheblichkeit von Angaben über das Einkommen und Vermögen einer mit dem Leistungsempfänger in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebenden Person im Rahmen der Grundsicherung für ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1997 - 7 S 1816/95

    Zur eheähnlichen Gemeinschaft iSd BSHG § 122

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05
    Das bedeutet, dass eine Lebensgemeinschaft bestehen muss, die durch innere Bindungen ausgezeichnet ist, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 195; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.1997, Az.: 7 S 1816/95).

    Es ist vielmehr auch bei vielen Ehepaaren üblich, dass auf getrennte Kassen großen Wert gelegt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.1997 - 7 S 1816/95).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05
    Dies ist nur der Fall, wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (BVerfG vom 17.11.1992, Az.: 1 BvL 8/87).

    Regelmäßig wird jedoch eine solche Beendigung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit der Auflösung der Wohngemeinschaft verbunden sein (so ausdrücklich BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, Az.: 1 BvL 8/87).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05
    Kriterien sind die Ernsthaftigkeit einer Beziehung, insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität (BSG Urteil vom 17.10.2002, Az.: B 7 AL 96/00 R).

    Das Bundessozialgericht hat in einem Zusammenleben von drei Jahren ein wesentliches Indiz für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung gesehen (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2002, Az.: B 7 AL 96/00 R).

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05
    Hat die Verwaltung gemäß § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) bis zur Nachholung der Mitwirkung eine Leistung versagt, weil der Kläger seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei, ist die Versagung allein mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1988, Az.: 7 RAr 70/87, veröffentlicht u.a. in JURIS).

    D.h. bei Verweigerung der Mitwirkung des Partners kann die Vorlage von Unterlagen nicht gefordert werden, wohl aber ungefähre Angaben (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1988, Az.: 7 RAr 70/87 veröffentlicht u.a. in JURIS).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 AS 5532/05

    Eheähnliche Gemeinschaft bei Zahlung anteiliger Miete

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05
    Mit Beschluss vom 12.01.2006 (Az.: L 7 AS 5532/05 ER-B) gab das LSG der Beschwerde statt und verpflichtete die Beklagte zur einstweiligen Gewährung von Arbeitslosengeld II für die Zeit vom 28.10.2005 bis längstens 31.03.2006.

    Wegen des weiteren Vortrags und der weiteren Einzelheiten wird auf die Verwaltungsakte der Beklagten, auf die Gerichtsakte und die Akte des LSG Baden Württemberg (Az.: L 7 AS 5532/05 ER-B) Bezug genommen.

  • LSG Hessen, 20.09.2005 - L 9 AS 38/05

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Klassenfahrt - Höhe - Hilfebedürftigkeit -

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05
    Hierzu ist anzumerken, dass das Einkommen eines Partners in eheähnlicher Lebensgemeinschaft nicht auf den Bedarf der Kinder des anderen Partners angerechnet werden darf (so ausdrücklich Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.09.05, Az.: L 9 AS 38/05 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2005 - L 8 AS 4496/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05
    Dies wäre nur der Fall, wenn feststünde, dass ein gemeinsames Konto unter Eheleuten allgemein üblich ist (LSG Baden - Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005, Az.: L 8 AS 4496/05 ER - B).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05
    Das bedeutet, dass eine Lebensgemeinschaft bestehen muss, die durch innere Bindungen ausgezeichnet ist, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 195; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.1997, Az.: 7 S 1816/95).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 3741/05
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zu den Voraussetzungen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft formuliert, dass hierzu allein die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau zu rechnen ist, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfG vom 02.09.2004, Az: 1 BvR 1962/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 AS 5532/05

    Eheähnliche Gemeinschaft bei Zahlung anteiliger Miete

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn dieser Bescheid - wie hier - noch nicht bestandskräftig ist, da eine hiergegen gerichtete Klage noch beim SG anhängig ist (S 12 AS 3741/05).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2006 - L 10 AS 1404/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Exemplarisch wird in der Regel die Zweck-Wohngemeinschaft angeführt, dh wenn das Zusammenleben mehr oder minder unabhängig von der konkreten Person in der gemeinsamen Wohnung erfolgt (vgl SG Reutlingen Urteil vom 13. März 2006 - S 12 AS 3741/05 - in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 SO 5532/05

    Einstweilige Anordnung bei Leistungsablehnung wegen fehlender Mitwirkung -

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn dieser Bescheid - wie hier - noch nicht bestandskräftig ist, da eine hiergegen gerichtete Klage noch beim SG anhängig ist (S 12 AS 3741/05).
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